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BAföG weiterentwickeln

Rede von Nicole Gohlke,

Rede zu Protokoll

Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

pünktlich zum 40sten Geburtstag des BAföG ließ Bildungsministerin Schavan vermelden, dass in diesem Jahr mit keiner weiteren Änderung des BAföG zu rechnen sei. Die magere BAföG-Erhöhung im Jahr 2010 sei ein „vorgezogenes Geburtstagsgeschenk“ gewesen. Ministerin Schavan gibt damit das BAföG dem Verfall preis. Denn faktisch haben die BAföG-Erhöhungen der letzten Jahre nicht einmal die Preissteigerung ausgeglichen. Wenn das BAföG nicht weiter steigt, bedeutet das eine reale Schrumpfung. Ministerin Schavans gleichzeitiger Hinweis auf Darlehen ist eine höflich verpackte, aber umso zynischere Aufforderung an die Studierenden, sich zu verschulden.

Das ist gerade einmal sieben Wochen her. Überraschenderweise liegt uns heute jedoch ein 24. BAföG-Änderungsgesetz zur Debatte vor.

Obwohl die Bundesregierung hier den anstrengenden Weg der parlamentarischen Verhandlung geht, verpasst Sie wieder einmal die Gelegenheit für weitere notwendige Änderungen.
Unser Antrag „40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen" liegt Ihnen vor. Hierin benennen wir, wie das BAföG zu einer modernen und vor allem sozialen Ausbildungsfinanzierung weiterentwickelt werden kann. Sie wissen, es klafft eine Finanzierungslücke von mindestens zehn Prozent. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten deshalb neben dem Studium. Diese Kluft muss dringend geschlossen werden. Das BAföG muss sofort um 10 Prozent angehoben werden. Die Umstellung auf eine Zuschussförderung ist zudem überfällig und verhindert die Verschuldung der Studierenden. Die Angst vor Verschuldung hält vor allem Studieninteressierte aus finanzschwachen Schichten von den Hochschulen fern.

Es muss klar sein, dass sich alle Studierenden auch ein Masterstudium leisten können. Stellen Sie endlich die komplette Masterförderfähigkeit sicher. Die diskriminierenden Altersgrenzen von 30 bzw. 35 Lebensjahren müssen fallen. Sie stellen vor allem für Menschen ein Hindernis dar, die im Anschluss an eine Berufsausbildung, an Jahre der Berufstätigkeit oder an eine Familienphase studieren oder sich ausbilden möchten oder die Hochschulzugangsberechtigung anders als auf dem traditionellen Weg erworben haben. Also genau die Gruppen, die es besonders zu fördern gilt. In diesem Zusammenhang dürfen auch Studierende, Schülerinnen und Schüler in Teilzeit nicht generell von einer Förderung ausgeschlossen werden (Beispiel Psychotherapeutenausbildung).

Schülerinnen und Schüler aus bildungsbenachteiligten Schichten müssen früh und durchgängig gefördert werden. Sie sind besonders auf eine verlässliche Ausbildungsförderung angewiesen. Dementsprechend soll das BAföG für Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe allgemein bildender Schulen wieder vollständig eingeführt werden.

Aus unserer BAföG-Debatte von Anfang September wissen wir schon, dass sich weder die Bundesregierung noch die Koalitionsfraktionen aus FDP und CDU/CSU einen Meter bewegen wollen. Warum aber wollen die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Darlehensteilerlässen umsetzen? Das ist doch absurd!
Sie hätten die Gelegenheit, endlich auch handwerkliche Fehler im BAföG zu beseitigen. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele:

1. Die Unterdeckelung des Kranken- und Pflegeversicherungszuschlags: Eigentlich müsste es selbstverständlich sein, schließlich handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Pflichtbeitrag und nicht um eine Ausgabe, deren Höhe man durch Nutzung der Angebote am Markt selbst bestimmen kann.

Seit dem Beginn des Sommersemesters 2011 (FH seit März, Uni seit April) beträgt der Beitrag für die studentische Pflichtversicherung: 64,77 Euro; für die Pflegeversicherung von kinderlosen Personen ab 23 Jahren: 13,13 Euro. Im BAföG ist jedoch nur ein Zuschlag von 62 Euro bzw. 11 Euro festgelegt. Das entspricht einer Unterdeckung von insgesamt 4,90 Euro/Monat.

2. Die Anrechnung eines KFZ als Vermögen: Bis Ende 2010 wurde ein KFZ bis zum Wert von 7.500 Euro, im Verwaltungsvollzug des BAföG einfach als Haushaltsgegenstand angesehen, der nicht als Vermögen angerechnet wird. Im Juli 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass eine solche Betrachtung im BAföG nicht zulässig sei, da ein KFZ kein Haushaltsgegenstand ist. Da sie dieses Urteil nicht ignorieren dürfen, müssen die BAföG Ämter seit Januar 2011 bei jeder neuen
Bewilligung den Zeitwert des Fahrzeugs als Vermögen mit anrechnen.

Was damals in der Presse als lapidare Randmeldung erschien, dürfte in der Praxis für manche BAföG-BezieherInnen zur Existenzfrage werden. Bessern Sie nach und führen sie in § 27 BAföG ein „angemessenes Kraftfahrzeug“ ein. Wer bei BAföG-Geförderten stets nur Studierende mit Semesterticket in Ballungszentren und gut ausgebautem Nahverkehr vor Augen hat, vergisst, dass es auch SchülerInnen und Studierende in der Fläche gibt!

Vielen Dank.