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Babyklappe noch immer zur Hälfte geschlossen

Rede von Jörn Wunderlich,

Neben der anonyme Kindesabgabe wurde mit der vertrauliche Geburt eine weitere Möglichkeit der Hilfe für Schwangere geschaffen.

Schwangerschaft, Babyklappe, anonyme Geburt, vertrauliche Geburt, Adoption – es kann einem fast schwindlig werden, will man die Hilfen – sowohl die alten als auch die, die jetzt neu hinzukommen sollen – für verzweifelte schwangere Frauen verstehen, insbesondere dann, wenn eine schwangere Frau kurz vor der Entbindung steht und sich damit vielleicht schon hoffnungslos überfordert fühlt, wenn sie aus Verzweiflung ihr Kind in fremde Hände ge­ben will, wenn sie aus einer völlig verfahrenen Situation keinen Ausweg sieht.

So geht es manchen werdenden Müttern. Lange Zeit wird die Schwangerschaft verdrängt. Ein Kind, das darf einfach nicht sein. Nicht jetzt. Im Grunde ist man starr, alleingelassen, hat keine Ansprechpartner, fühlt sich völ­lig hilflos. Aber man weiß, das Kind kommt bald zur Welt.

Mancher Mutter schießt dann eines in den Sinn: Ba­byklappen. Darüber gab es mal Berichte im Fernsehen. Eine bekannte Einrichtung. Doch genauso bekannt wie sie sind, so stark werden sie auch kritisiert. Praktisch je­der kann eine solche betreiben. Vorgaben zur Ausstat­tung gibt es keine; genauso wenig wie eine bundesein­heitliche Verpflichtung, die Kinder den Behörden zu melden. Womit keinesfalls angezweifelt werden soll, wie liebevoll der größte Teil der Babyklappen betrieben wird.

Und so manche Mutter hat bestimmt den Gedanken, ihr Baby in einer Babyklappe abzulegen, durchgespielt.

Aber was wird dann aus ihrem Kind? Es wird zeitle­bens nicht wissen, wo es seine Wurzeln hat, und be­schäftigt sich womöglich immer mit der Frage „Warum? Warum wurde ich weggegeben? Warum bin ich es noch nicht einmal wert, einen Namen zu bekommen?“ Eine belastende Vorstellung. Aber noch grausamer wäre der Gedanke, dass ein Kind vielleicht nicht überlebt hätte, gäbe es die Babyklappe nicht.

Aber das Kind muss zunächst auf die Welt kommen. Vielleicht zu Hause? Allein? Nicht unbedingt die Vor­stellung, welche man von Geburt hat, dann doch lieber in einem Krankenhaus, sich selbst und dem Kind zuliebe.

Und die Möglichkeit gibt es, auch auf anonymem Weg. Medizinisch unterstützt und fachlich beraten. Na­türlich mit dem gleichen schweren Nachteil für das Kind. Es würde vermutlich ein Leben lang den Gedan­ken um die eigene Herkunft mit sich tragen.

Manchmal gelingt dem beratenden Personal aber eine kleine Sensation: Plötzlich entstehen doch Bindungen zwischen Mutter und Kind, und sie nimmt es doch an. Sie können Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen, die weit über die Geburt hinausreichen. Manchmal gelingt es auch nur, dass die Mütter etwas hinterlegen: Name, Wohnort, medizinische Angaben, einen kleinen Brief.

Mit dem Gesetz, welches heute verabschiedet wird, haben werdende Mütter nun auch eine dritte Möglich­keit: die sogenannte vertrauliche Geburt. Sie können als Mutter ihre Daten in einem Umschlag hinterlassen, der für 16 Jahre versiegelt wird.

Nach dieser Zeit hat das Kind das Recht, die Daten zu erfahren, die Mutter aufzusuchen und seine Wurzeln kennenzulernen. Mit Einverständnis der Mutter auch schon früher.

Mütter würden heute in einer für sie unerträglichen Notsituation ihr Kind weggeben. Aber niemals so ganz. Die vertrauliche Geburt würde Wege zueinander offen­halten. Die meisten werdenden Mütter möchten ihrem Kind gegenüber oftmals nicht völlig anonym bleiben. Sie reagieren mit größtem Verantwortungsgefühl gegen­über ihrem Nachwuchs. Die Schwangerschaft, die Ge­burt sollen allerdings der Umgebung nicht bekannt wer­den. Und dafür bietet der Gesetzentwurf Lösungen an.

Ich glaube fest, dass der Gesetzentwurf ein Fortschritt ist. Denn so können die Rechte von Mutter und Kind ausbalanciert werden.

Aber es bleiben Schwachstellen, die dringend nachge­bessert werden müssen: Frauen müssen um das Angebot neben der völlig anonymen Geburt wissen. Sie müssen Vertrauen in diese Form haben. Sie dürfen keine Angst vor Behörden haben. Sie müssen Gewissheit haben, dass ihre persönlichen Daten sicher verwahrt werden.

Leider sind die Pläne zur Bekanntmachung nicht aus­gereift. Eine Hotline soll eingerichtet werden. Aber mit welchem Personal, mit welcher Finanzausstattung? Und was ist mit den schwangeren Frauen, die aus unter­schiedlichen Gründen ihre Identität nicht preisgeben wollen, insbesondere werdende Mütter, die sich illegal in Deutschland aufhalten? Ihre Entbindungsmöglichkei­ten bleiben noch völlig unberücksichtigt.

Eins lässt der Gesetzentwurf auch vermissen: ein schlüssiges Konzept aus Beratungsmöglichkeiten, sei es die Schwangerschaftskonfliktberatung, die Erziehungs­beratung oder Lebenshilfen.

Ebenso hätten in das Gesetz auch Qualitätsstandards für Babyklappen aufgenommen werden können bzw. müssen.

Natürlich muss der Ausweitung der Hilfen für schwangere Frauen in Not eine Chance gegeben werden, und niemand kann dagegen sein. Wegen der Punkte, die ich Ihnen gerade genannt habe, werden wir uns jedoch enthalten und an den notwendigen Verbesserungen ar­beiten.