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Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Rede von Diana Golze,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Buschmann,

man kann auch das ein tun, ohne das andere zu lassen.

(Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Genau!)

Natürlich können wir einfache Gesetze machen, die gut sind und den Kindern helfen, und uns trotzdem für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz aussprechen.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir - Sie mit Ihrer Mehrheit, die Opposition hat sich enthalten - haben in diesem Hause ein Bundeskinderschutzgesetz beschlossen, das sicherlich gute Ansätze beinhaltet, das aber ganz konkret - Sie haben von der personellen, der ordentlichen Ausstattung der Jugendämter gesprochen - vor Ort für Probleme sorgt. Mein Landkreis, in dem leider die Linke nicht die Mehrheit hat - Entschuldigung! -,

(Marco Buschmann (FDP): Die FDP wohl auch nicht!)

wird jetzt gegen dieses Gesetz klagen. Andere Landkreise im Land Brandenburg werden ebenfalls klagen. Sie haben zwar nette Dinge beschlossen, sagen aber nicht, wie die Jugendämter das umsetzen sollen. Einfache Gesetze helfen nämlich nicht, wenn sie vor Ort nicht umsetzbar sind.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Herr Sensburg, dieselben Argumente, die Sie gebracht haben, wurden gebracht - es war weit vor meiner Zeit, aber ich habe sie nachgelesen -, als es um die Gleichberechtigung von Mann und Frau ging. Zum Glück gab es dann irgendwann andere Mehrheiten. Deswegen werden Sie es jetzt ertragen müssen, dass Ihnen eine Frau noch einmal sagt, warum wir für Kinderrechte im Grundgesetz sind.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor wenigen Tagen haben wir den Weltkinderrechtstag begangen. Am 20. November 1989 ist die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen worden. 1992 ist sie in Deutschland ratifiziert worden. Das Problem ist aber, dass die Kinderrechtskonvention - im Gegensatz zu anderen Staaten - mit einfacher Gesetzgebung gleichzusetzen ist,

(Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Genau!)

zum Beispiel mit einem Sozialgesetzbuch oder einem Baugesetzbuch. In anderen Staaten, zum Beispiel Norwegen - die Kinderkommission war letztes Jahr dort -, steht die UN-Konvention über der Verfassung. Norwegen hat diese Konvention erst dann ratifiziert, als festgestellt wurde: Wir können es rechtfertigen, wir haben unsere einfache Gesetzgebung und unsere Verfassung so angepasst, dass wir die Konvention tatsächlich umsetzen können. - Deutschland geht leider bei allen Menschenrechtskonventionen einen anderen Weg. Wir ratifizieren erst, schmücken uns damit und sehen dann, dass wir Probleme bei der Umsetzung im Alltag bekommen. Die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, wäre ein weiterer Schritt für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention auch in Deutschland.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt die heutige Debatte hier sehr. Die Mitglieder sind schon genannt worden: Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, UNICEF, Deutsche Liga für das Kind haben sich zusammengeschlossen und einen eigenen Vorschlag gemacht. Der Gesetzentwurf, den die Linke einbringt, liegt schon etwas länger vor. Im Endeffekt kommt es mir nicht auf jedes einzelne Wort an, nicht darauf, dass alles so geregelt wird, wie wir es in unserem Gesetzentwurf - meine Fraktion möge es mir verzeihen - formuliert haben. Im Endeffekt geht es doch darum, endlich eine parlamentarische Mehrheit für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz zu gewinnen.

(Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Genau!)

Eine gesellschaftliche gibt es bereits. Das zeigen alle möglichen Umfragen.
Ich finde es einfach schade, dass die Vertreter der Koalitionsfraktionen diese Debatte dafür benutzen, die Unterstützerinnen und Unterstützer dieser Gesetzentwürfe zu diskreditieren und ihnen in einer Art und Weise, die ich einfach ablehne, unmögliche Dinge zu unterstellen.

Es geht uns schlicht und ergreifend darum, den Kindern und ihren Rechten einen höheren Stellenwert zu verleihen. Kinder sind nämlich keine kleinen Erwachsenen. Sie sind zum Beispiel auch keine kleinen Erwerbslosen. Deshalb glaube ich auch, dass eine Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz eine Besserstellung auch im einfachen Gesetz für die Kinder nach sich ziehen würde. Das würde ich mir an vielen Stellen sehr wünschen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Eine Anmerkung möchte ich noch zu der Frage, was die Bundesländer dazu sagen, machen. Vor genau einem Jahr, im November 2011, hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, in der der Bundestag aufgefordert wird, ein Gesetzesvorhaben zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz auf den Weg zu bringen. Der Vorbehalt der Länder ist demzufolge keine Ausrede, diese grundgesetzliche Änderung nicht vorzunehmen.

Ich freue mich übrigens sehr, dass Ministerin Schröder an dieser Debatte heute teilnimmt. Frau Schröder, ich wünsche mir auch von Ihnen, eine Offenheit für dieses Thema zu zeigen. Sie haben zum Beispiel die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kinderrechtekongresses sehr enttäuscht. Die jungen Delegierten waren am Mittwoch in der Kinderkommission zu Gast. Sie haben vor zwei Wochen am 2. Kongress der Kinderrechte teilgenommen. Als sie nach Hause kamen, mussten sie in den Zeitungen lesen: Die Ministerin hat sich gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen. Das finde ich sehr schade.

Ich bitte Sie alle von den Koalitionsfraktionen: Öffnen Sie sich für die inhaltlichen Argumente! Seien Sie bereit für Veränderungen! Das Rad der Geschichte hat sich weitergedreht. Vielen

Dank.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)