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Arbeitsverweigerung von Union und FDP zugunsten korrupter Unternehmen

Rede von Werner Dreibus,

Rede zum Bericht gemäß § 62 Abs. 2 GO-BT über den Beratungsstand des Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über zur  unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz) von Bündnis 90/ Die Grünen (BT-Drs. 17/11415)

Sehr geehrte/r Herr/Frau Präsident/in, meine Damen und Herren,

400 Mrd. Euro geben die Vergabestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen jedes Jahr für die öffentliche Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aus. Die öffentliche Auftragsvergabe entspricht damit immerhin 17 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Angesichts dieser großen wirtschaftlichen Bedeutung ist es schon erstaunlich wie lax mit den Steuer-Milliarden umgegangen wird! Öffentliche Auftraggeber haben keine Möglichkeit, die Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Unternehmen, die für die oft millionenschweren Aufträge bieten, anhand bundesweiter, fundierter Informationen zu überprüfen. Dank Union, FDP und SPD, die die Einführung eines zentralen Korruptionsregisters in den letzten Jahren erfolgreich verhinderten, existieren heute nur in einigen Bundesländern Korruptionsregister. Mit diesen werden zwar gute Erfahrungen gemacht, sie erfassen aber nur Daten innerhalb ihrer Landesgrenzen. Das ist ein unhaltbarer Zustand!

Deshalb ist es wirklich skandalös, wie Union und FDP die Beratung des Gesetzentwurfes mit fadenscheinigen Begründungen verschleppt und eine Abstimmung über die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters verhindert haben. Meine Damen und Herrenvon Union und FDP, Sie machen sich durch diese Arbeitsverweigerung zu Handlangern von Unternehmen, die sich mittels Korruption und der Umgehung von Arbeits- und Sozialstandards auf Kosten der Steuerzahler einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen!

Wie wichtig die Schaffung einer zentralen Informationsgrundlage zur Überprüfung von Unternehmen in Deutschland ist, zeigt eine Auswahl von namhaften deutschen Unternehmen, die es mit Korruption und Bestechung in die Presse geschafft haben: Siemens, MAN, Ferrostahl, Daimler, Infineon, Thyssen-Krupp oder Rheinmetall. Auch die riesigen Schadenssummen durch Wirtschaftskriminalität im Allgemeinen und Korruption im Besonderen, die das Bundeskriminalamt in seinem Bundeslagebild veröffentlicht, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Demnach entstand 2010 durch Wirtschaftskriminalität ein gesamtwirtschaftlicher Schaden von 4,65 Mrd. Euro. Aus Korruption resultierte 2011 ein Schaden von ca. 276 Mill. Euro. Und in beiden Bereichen müssen wir von einer großen Dunkelziffer ausgehen.

DIE LINKE unterstützt deshalb die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters, auch wenn natürlich weitere Maßnahmen notwendig sind, damit Korruption verhindert wird und Unternehmen Tarifverträge, Arbeits- und Sozialstandards und andere Rechtsvorschriften tatsächlich einhalten. Die Sachverständige des DGB, Frau Dr. Gazaleh Nassibi, hat in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf zu Recht darauf hingewiesen, dass es ebenso dringend wirksamer Kontrollen zur Erfassung der Verstöße bedarf. DIE LINKE fordert wie der DGB bereits seit Jahren, dass die dafür zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell massiv aufgestockt wird, um mit mehr Kontrollen gegen die kriminellen Lohndumpingstrategien der Unternehmen vorgehen zu können. Andere wichtige Punkte sind zum Beispiel Vergabegesetze, die die Unternehmen zur Tariftreue verpflichten und die europarechtliche Absicherung von Tariftreueerklärungen.

Dennoch, wir hätten heute mit der Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters einen Beitrag dafür leisten können und leisten müssen, dass bei öffentlichen Aufträgen künftig geltende Standards besser eingehalten, Steuergelder effektiver verwendet werden und die Bürgerinnen und Bürger eine qualitativ hochwertigere Infrastruktur und Verwaltung erhalten. Das haben Union und FDP leider wieder verhindert.

Vielen Dank!