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Arbeitslosengeld II unbürokratisch berechnen und auszahlen

Rede von Katja Kipping,

Rechts- und Planungssicherheit für Leistungsbeziehende schaffen

Katja Kipping (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren,
sowohl die grundsätzlichen Erwägungen als auch die konkreten Forderungen des Antrags 16/7838 werden von meiner Fraktion geteilt. Insbesondere bedarf es einer dringenden und gründlichen Überarbeitung der ALG II-Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen im Sinne des Grundsatzes pauschalierter Leistungen, die wir aktuell als vollkommen falsch konzipiert betrachten.
Auch sind wir nach wie vor der Auffassung, dass Verpflegungsleistungen bei stationären Aufenthalten oder Teilverpflegungen in Kindertagesstätten und Schulen grundsätzlich nicht auf die Regelleistung angerechnet werden dürfen. Dahingehende Forderungen hat meine Fraktion ja auch immer wieder in eigenen Anträgen erhoben, so bereits mehrfach die deutliche Anhebung des Regelsatzes, die Berücksichtigung kinder- und jugendspezifischer Bedarfe und zuletzt die Nichtanrechnung von Verpflegung bei stationärem Aufenthalt auf die Regelleistung. Hier teilen wir die Sicht der Grünen, dass eine solche Anrechnung - auch jenseits einer Bagatellgrenze - dem Grundsatz der Pauschalierung widerspricht und weisen die Interpretation des Ministeriums (siehe Antwort auf unsere KA 16/7922), dass mit der Verordnung dem Votum des Petitionsausschusses weitgehend entsprochen wurde, aufs Schärfste zurück.
Insbesondere möchte ich noch einmal hervorheben, dass wir eine Ermessensentscheidung durch die Grundsicherungsträger bei der Überprüfung der Betriebsausgaben von Selbstständigen, die ergänzendes ALG II beziehen, ablehnen. Statt noch mehr unangemessenen bürokratischen Aufwand zu erzeugen, indem ein Streit um jeden Bleistift und jede Druckerkartusche stattfindet, sollte bei der Berechnung von Einkommen und der Absetzung von Betriebsausgaben von selbständig Tätigen das Steuerrecht zum Maßstab gemacht werden und nicht wie in der Verordnung vorgesehen, eine zweite Prüfung durch das Jobcenter vollzogen wird.
So hätten die Jobcenter auch mehr Freiraum, um sich auf eine deutlich verbesserte Beratung und Vermittlung von Hilfesuchenden zu konzentrieren. Denn aktuell lässt die Beratungsqualität in staatlichen bzw. amtlichen Stellen immer noch sehr zu wünschen übrig. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf unsere Forderungen nach der Stärkung von unabhängigen Beratungsstellen aufmerksam machen, denn Hilfesuchende wenden sich in ihrer Not an solche Einrichtungen. Einer unserer Vorschläge dazudiese könnten z.B. mit qualifiziertem Personal verstärkt werden. Das hätte zudem auch die Konsequenz Effekt, dass die Jobcenter etwas entlastet würden.
Weitere positive und weitreichende Effekte kann die Bundesregierung aber vor allem dadurch erzielen, in dem als ersten Schritt die Regelsätze bei Hartz IV endlich in Richtung einer armutsfesten Grundsicherung und in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht auf 435 Euro pro Monat angehoben werden. In einem zweiten Schritt muss dann eine repressionsfreie soziale Grundsicherung eingeführt werden.
Vielen Dank.