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André Hahn: Änderung am Anti-Doping-Gesetz bleibt Schaumschlägerei

Rede von André Hahn,

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur ein Satz zum Vorredner: Wenn irgendjemand nun wirklich gar keine Ahnung vom Sport hat, dann ist das die AfD.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD – Widerspruch bei der AfD)

Ich will etwas Generelles sagen: Einige von Ihnen kennen sicher noch den Ausdruck „Struck’sches Gesetz“. Laut Peter Struck von der SPD verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es eingebracht worden ist. Peter Struck hat das praktiziert, selbst als Vorsitzender einer Regierungsfraktion.

Wir entscheiden heute über eine Novellierung des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetzes, und dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung soll jetzt ohne jede Änderung so beschlossen werden, wie er am 22. April 2021 zur ersten Lesung eingebracht wurde. Nun werden Sprücheklopfer aus der Koalition sicherlich anmerken, dass das eben ein hervorragender Gesetzentwurf sei, der keiner Änderung bedurfte.

(Zuruf der Abg. Marianne Schieder [SPD])

Das könnte zwar, theoretisch, sein, ist in diesem Fall aber definitiv nicht so. Die Koalition hat sich, wie schon beim Anti-Doping-Gesetz vor fünf Jahren, wieder nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Obwohl Professor Elisa Hoven sowie Professor Michael Kubiciel in ihrem Evaluationsbericht auf zahlreiche Schwächen und Mängel in diesem Gesetz hinwiesen, soll nun lediglich eine einzige inhaltliche Änderung erfolgen, und zwar mit der Einführung einer sogenannten Kronzeugenregelung.

(Jörn König [AfD]: Herr Dr. Hahn, Sie erzählen ja dasselbe wie ich!)

Das ist in meinen Augen Symbolpolitik oder, drastischer ausgedrückt, Schaumschlägerei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, auch Ihr gestern im Sportausschuss vorgelegter Entschließungsantrag kann mit den schwach formulierten Forderungen an die eigene Bundesregierung diese Mängel leider nicht beheben. Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn Union und SPD nach der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag dazu einbringen, anstatt gleich einen vernünftigen, zukunftsfähigen Gesetzentwurf vorzulegen.

In meiner Rede am 22. April 2021 hatte ich, wie auch schon in der Debatte über das Anti-Doping-Gesetz 2015, eine Reihe von Vorschlägen für einen wirksamen Kampf gegen Doping im Sport unterbreitet. Dazu gehören eine umfassende Aufklärungs- und Präventionsarbeit, die Erweiterung bestehender Strafvorschriften für den Handel mit Dopingmitteln sowie der zwingende Entzug der Approbation für Ärztinnen und Ärzte, die nachweislich an Dopinganwendungen beteiligt waren.

Es geht um einen wirklichen Schutz von Whistleblowers, also wichtigen Hinweisgebern. Die Kronzeugenregelung gilt doch nur für Personen, die sich selbst strafbar gemacht haben. Wir brauchen eine wirklich unabhängige Ombudsstelle, an die sich Athletinnen und Athleten, Trainer, Ärzte und auch Eltern von Sportlern vertrauensvoll wenden können. All das haben Sie ignoriert. Im Jugend- und Nachwuchssport, im Fitnessbereich sowie in der Aus- und Weiterbildung der in diesem Umfeld tätigen Personen muss über die Wirkung von anabolen Steroiden, Nahrungsergänzungsmitteln und sporttypischen Aufbaupräparaten endlich aufgeklärt werden. Das Gesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dürfen sich hier nicht länger einen schlanken Fuß machen!

Fazit: Aus Sicht der Fraktion Die Linke beinhaltet der Gesetzentwurf vielleicht eine kleine Verbesserung, ist aber bei Weitem nicht ausreichend. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten. Ich bin sicher, dass wir in der kommenden Wahlperiode weitere, dann hoffentlich nachhaltige Änderungen an diesem Gesetz vornehmen müssen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Jörn König [AfD])