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Alle Kinder müssen gleich viel wert sein

Rede von Michael Leutert,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, wir beraten heute abschließend den Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Begriff „Kinder“ taucht im Titel nicht auf. Aber Kinder sind natürlich elementarer Bestandteil vieler Familien. Das ist auch ein Grund dafür, dass viele Leistungen für Kinder in Ihrem Haushalt angesiedelt sind. Eine Leistung, die alle Familien mit Kindern kennen, ist das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag. Dort gibt es eine Schieflage. Ich möchte jetzt dafür werben, dass wir diese Schieflage beseitigen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es geht um zweierlei:

Erstens. Kindergeld bekommen alle Familien, auch diejenigen mit höherem Einkommen, zum Beispiel wir Abgeordneten. Da bei uns aber die Freibeträge ziehen, müssen wir das Kindergeld in der Steuererklärung angeben und es zurückzahlen. Das hat trotzdem den Effekt, dass diejenigen mit höherem Einkommen aufgrund der Freibeträge vom Staat besser behandelt werden als diejenigen, die ein geringeres Einkommen haben und nur das Kindergeld beziehen. Das sollten wir nicht so lassen. Ich bin schon der Meinung, dass uns alle Kinder gleich viel wert sein sollten.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die zweite Schieflage ist: Beim Kindergeld gibt es eine Differenzierung. Für das erste und zweite Kind gibt es 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und ab dem vierten Kind 221 Euro. Es ist unklar, warum es für die ersten zwei Kinder weniger Kindergeld gibt als für das dritte und vierte Kind. Ich möchte allerdings darauf hinweisen: Bei den Freibeträgen gibt es diese Differenzierung nicht. Es ist also nicht etwa so, dass es für das erste Kind einen Freibetrag von 5 000 Euro, für das zweite einen Freibetrag von 6 000 Euro und für das dritte einen Freibetrag von 7 000 Euro gibt, sondern die Freibeträge sind für alle Kinder gleich hoch und belaufen sich auf etwas mehr als 7 000 Euro. Auch diese Schieflage muss beseitigt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir brauchen also ein höheres Kindergeld, und die beschriebene Differenzierung muss abgeschafft werden, weil uns alle Kinder gleich viel wert sein müssen.

Es gibt aber auch Kinder, die es ein wenig schwerer haben. Ich spreche von Kindern, die mit nur einem Elternteil aufwachsen müssen; meistens ist es der Vater, der nicht mehr da ist. Es ist schon eine schwierige Situation, ohne Vater aufzuwachsen; auch für die alleinerziehende Mutter ist die Situation schwierig. Aber wenn der Vater zudem auch nicht zahlt, wird die Sache noch etwas schwieriger.

Um das auszugleichen, gibt es den Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis maximal zum Ende des zwölften Lebensjahres und für maximal sechs Jahre gezahlt. Man könnte auch sagen: Er wird gezahlt, bis das Kind 13 oder 14 Jahre alt ist, und die Bezahlung erfolgt maximal über einen Zeitraum von 7 der 8 Jahren. Diese Grenzziehung ist völlig willkürlich. Niemand kann das erklären.

Wir sind der Meinung, dass der Unterhaltsvorschuss reformiert werden soll. Es gibt nun einen Gesetzentwurf. Danach wird gezahlt, bis die Kinder 18 Jahre alt sind, und die Zahlung erfolgt maximal 18 Jahre lang. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, man liest ja jetzt von Ihnen hin und wieder, dass es da noch Gesprächsbedarf geben würde oder dass dieser Gesetzentwurf handwerklich schlecht gemacht wäre. Ich kann nicht sehen, was man da handwerklich schlecht machen kann. Ich möchte Sie auffordern, hier – auch was die Länder betrifft – nicht zu blockieren.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Denn niemand kann erklären, dass wir im Bundestag bereit sind, Milliardenbeträge für Banken- und Euro-Rettung oder auch für Sicherheit – gestern haben wir den Verteidigungshaushalt mit einem Plus von 2,3 Milliarden Euro beschlossen – auszugeben, während bei der sozialen Sicherheit gespart wird. Auch soziale Sicherheit ist eine wichtige Sicherheit. Diese Reform würde uns 100 Millionen Euro kosten. Das sollte es uns wert sein.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir beschließen mit diesem Haushalt auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Dieses Bundesprogramm ist in den letzten Jahren – was auf unsere Zustimmung stößt – immer weiter ausgebaut worden. Wir haben jetzt dafür im Haushalt einen Betrag von über 100 Millionen Euro verankert. Ich möchte noch einmal daran erinnern, wie wichtig das ist.

In dieser Woche ist der Sachsen-Monitor öffentlich vorgestellt worden, der die Ergebnisse einer Umfrage umfasst. Mit Sachsen beschäftigen wir uns, was diese Frage angeht, ja immer wieder. Ich möchte hier zwei Zahlen daraus nennen: Auf die Frage „Ist die Bundesrepublik Deutschland durch Ausländer überfremdet?“ antworteten in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 18 Prozent der Befragten mit Ja. In Sachsen waren es 58 Prozent.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Was ist da los in Sachsen?)

Die Frage „Braucht Deutschland eine starke Partei, die die Interessen der Volksgemeinschaft insgesamt vertritt?“ wird in der gesamten Bundesrepublik Deutschland von 23 Prozent der Befragten mit Ja beantwortet. Das ist schon ein Wert, der mich bedenklich stimmt. In Sachsen haben auf diese Frage 62 Prozent mit Ja geantwortet. Daran sieht man, dass das Programm wichtig ist und dass wir es weiter ausbauen müssen.

Im Übrigen zeigen die Zahlen auch noch etwas anderes: dass nämlich nicht nur die sogenannten Abgehängten solche Meinungen vertreten. Vielmehr ist es so, dass das leider in der breiten Mitte der Gesellschaft salonfähig ist. Dem müssen wir etwas entgegensetzen.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden. Deshalb brauchen wir ein sogenanntes Demokratieförderungsgesetz. Ich hoffe doch, dass dieses Demokratieförderungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode hier im Plenum behandelt wird.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft das Personal. Frau Ministerin, es ist meines Erachtens extrem wichtig, dass gerade in Ihrem Haus und den nachgeordneten Behörden die Menschen möglichst unbefristet beschäftigt werden. In einigen nachgeordneten Behörden – zum Beispiel im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – sind 30 Prozent der Arbeitsverhältnisse befristet. Das ist natürlich ein wesentlich zu hoher Prozentsatz. Dort bessern wir derzeit nach. Vielleicht werden wir auf 25 Prozent kommen. Das wäre schon mal nicht schlecht.

Ich möchte in dem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass es Institute – zum Beispiel das Deutsche Jugendinstitut; es begleitet viele Programme wissenschaftlich – gibt, wo 66 Prozent der Arbeitsverhältnisse befristet sind. Bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beträgt der entsprechende Prozentsatz 75 Prozent, selbst bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sind es noch 38 Prozent. Das sind im Übrigen meistens junge Frauen. Und genau denen wollen wir eine Perspektive geben, um eine Familie gründen zu können. Ich bitte darum, an diesem Punkt noch Abhilfe zu schaffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)