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Agrarberichte sind Grundlage für die politische Diskussion

Rede von Kirsten Tackmann,

Rede zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz", DS 16/6737, und zur Beschlussempfehlung zum Antrag von CDU/CSU/SPD "Neuordnung des Berichtswesens", DS 16/6492; die Rede wurde zu Protokoll gegeben

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Gäste,

Seit 1956 erscheint jährlich der Agrarbericht der Bundesregierung zur Lage der Landwirtschaft, zur nationalen und internationalen Agrarpolitik und zu deren Finanzierung.
Die Landwirtschaft ist seit jeher ein Wirtschaftssektor mit engster politischer Verflechtung. Agrarpolitische Entscheidungen in Deutschland und Europa prägen wie kaum ein anderer Faktor das Bild und das Geschehen in der Landwirtschaft. Der jährliche Agrarbericht bietet dabei die besondere Möglichkeit, nicht nur die Gesamtbewertung des Wirtschaftssektors Land- und Agrarwirtschaft in die Betrachtung zu nehmen, sondern auch die getroffenen agrarpolitischen Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene zu bewerten. Sie können quasi Rechenschaftsbericht und Frühwarnsystem in einem sein. Gerade die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, welchen Einfluss die Agrarpolitik auf die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe haben kann. Als Beispiel sei die Einführung der Förderung der energetischen Biomassenutzung genannt. Damit sind völlig neue Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe entstanden. Die politische Entscheidung für Strafsteuer und Zwangsbeimischung bei Biokraftstoffen hat dagegen diese Quelle gleich wieder zum Rinnsal gemacht.
Das zeigt, dass politische Entscheidungen oft sehr viel schneller wirken als eine Legislaturperiode dauert. Hinzu kommt eine deutliche Dynamisierung der Veränderungsprozesse infolge neoliberaler Globalisierung der Märkte.
Die Koalition schafft mit dem Gesetzentwurf zur Verlängerung der Berichtszeiträume die Möglichkeit einer zeitnahen Bewertung und Diskussion der Agrarpolitik schlichtweg ab. DIE LINKE hält angesichts der hohen Dynamik der Entwicklung ein 2-Jahres-Intervall für die Bewertung agrarpolitischer Entscheidungen für eine Mindestforderung und lehnt daher den Antrag ab!
Es gibt viele Gründe, Agrar-, Waldzustands-, Tierschutz- und Verbraucherschutzbericht weiter regelmäßig im Fokus öffentlichen Interesses zu stellen. Manche mögen denken, dass die Landwirtschaft an Bedeutung nach wie vor verliert. Der Agrarbericht selber bringt ja auch Zahlen, die das nahelegen mögen. So beträgt der Anteil der Landwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt gerade einmal 1 %, die Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe ist rückläufig und die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten und Selbständigen sinkt kontinuierlich. Nur: eine Reduktion unserer Sicht auf diese volkswirtschaftlichen Kriterien ist falsch.

Die Erzeugung von Nahrungsmitteln gehört zur Deckung der Grundbedürfnisse des Menschen und bleibt damit wesentlich. Die Entwicklung in jüngerer Zeit bringt gerade diese Diskussion wieder in eine neue Aktualität: Durch Klimawandel, die dynamische Entwicklung der so genannten Schwellenländer, die steigende Weltbevölkerung und neue Aufgaben für die Landwirtschaft wie z.B. die Erzeugung von Bioenergie wird die Agrarerzeugung im nationalen, europäischen und internationalen Kontext sogar wieder wichtiger.
Die Anzahl potentieller Krisenfaktoren hat sich deutlich erhöht. Dabei sind heute nicht nur die Bedingungen der hiesigen Landwirtschaft von Bedeutung, sondern der weltweite Kontext.
Zudem werden weltweit die sozialen und ökologischen Folgen der beschleunigten neoliberalen Globalisierung immer deutlicher sichtbar!
Mit dem Agrarbericht und den weiteren Ressortberichten werden die Auswirkungen dieser Prozesse in den Fokus öffentlichen Interesses gerückt. Dieses ist und bleibt eine der wichtigsten Funktionen der politischen Berichterstattung!
Im Antrag der Koalition wird auf die Datenverfügbarkeit aus dem Berichtswesen der Testbetriebe im Internet hingewiesen. Für eine reine Expertendiskussion wäre das vielleicht ausreichend! Aber genau diese Reduktion der Debatte kann nicht unser parlamentarischer Wille sein!
Für die LINKE ist der öffentliche Bezug gerade bei der agrarpolitischen Debatte wichtig. Die vor uns liegenden Entscheidungen zur Weiterentwicklung der europäischen Förderpolitik, zum Umgang mit der Agrogentechnik, zur Vermeidungs- und Anpassungsstrategien auf den heute schon spürbaren Klimawandel, zur Entwicklung auf den Weltmärkten usw. bedürfen der regelmäßigen Bewertung.
Allerdings sind wir auch der Auffassung, dass die Berichte inhaltlich qualifiziert werden müssen. Zum Beispiel fehlen aus Sicht der LINKEN Indikatoren für die Bewertung der sozialen Situation und zur Gleichstellung.
Ebenfalls sehr sensibel ist in der öffentlichen deutschen und auch europäischen Diskussion der Tierschutzbericht. Die millionenfache Haltung, Züchtung und Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft, in der Forschung oder in der privaten Hobbyhaltung setzt die Politik in besondere Verantwortung. Der alle zwei Jahre erscheinende Tierschutzbericht hat bislang effizient dazu beigetragen, das Thema Tierschutz im Blick zu behalten und die Diskussion um ihn zu befördern. Hier gilt im Grunde dasselbe wie zur Agrarberichterstattung: dem öffentliche Interesse an der Thematik ist mit einer Verlängerung der Abstände der Berichterstattung nicht gedient!
Das wirkliche Ziel des Gesetzentwurfs liegt auf der Hand. Wo keine Berichte, da ist kein Anlass zur politischen Diskussionen! Aber genau das hält DIE LINKE für den falschen Weg! Wir brauchen gerade auch für die Landwirtschaft mehr Debatte in einer größeren gesellschaftlichen Breite. Dazu werden keine Rohdaten im Internet gebraucht, sondern die Positionierung der Regierung zur Situation. Und das mindestens alle 2 Jahre und nicht einmal pro Legislatur.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!