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Änderung des Strafgesetzbuches - Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen

Rede von Ulrich Maurer,

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte das Höchstmaß für einen Tagessatz bei einer Geldstrafe von 5.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben werden. Die Beschlussempfehlung des Rechtssauschusses sieht nunmehr eine Anhebung auf 30.000 Euro vor.

Wir werden uns enthalten, weil nicht einsichtig ist, warum es überhaupt eine Obergrenze gibt und weiter geben soll. Richtig wäre deren ersatzlose Streichung gewesen.

Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Dabei soll das Gericht in der Regel das durchschnittliche Nettoeinkommen, das der Täter an einem Tag hat oder haben könnte, zu Grunde legen. Dies zielt auf die Herstellung von Opfergerechtigkeit bzw. -gleichheit. Der „Reiche“ soll durch die Strafe möglichst gleich hart getroffen werden wie der „Arme."

Dieses Ziel - das hat die Bundesregierung zutreffend erkannt - ist mit einem Höchstbetrag von 5.000 Euro nicht zu erreichen. Man braucht sich lediglich die absurden Auswüchse bei der Managervergütung in Erinnerung rufen. Es gibt Menschen, die deutlich mehr als 5.000 Euro pro Tag verdienen.

Es gibt aber (leider) auch Menschen, die mehr als 30.000 Euro pro Tag verdienen, besser gesagt: bekommen. Dass diese Menschen nicht nach ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit belangt werden sollen, ist grob ungerecht.

Die materiell Privilegiertesten in dieser Gesellschaft werden durch die künstliche Deckelung der Höchstgrenze nochmals begünstigt.

Dabei wird der "Reiche" die Geldstrafe ohnehin stets leichter verkraften als der "Arme", weil er über Möglichkeiten verfügt, die der "Arme" nicht hat. Er hat Rücklagen und Ersparnisse, einsetzbares sonstiges Vermögen, Sicherheiten für eine Kreditaufnahme und so weiter.

Warum also die unanständig Reichen durch eine Obergrenze zusätzlich privilegieren? Für unsere Fraktion sind keine überzeugenden Gründe erkennbar.

Die von der Bundesregierung vorgebrachten verfassungsrechtlichen Scheinargumente wurden vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aus zutreffenden Gründen zurückgewiesen. Die in Bezug genommene Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Vermögensstrafe lässt sich auf den hier interessierenden Bereich nicht übertragen.

Die Haltung der Bundesregierung wäre nur verständlich, wenn sie annähme, dass Menschen mit einem Tageseinkommen von über 30.000 per se nicht kriminell werden oder sich jedenfalls der Strafverfolgung erfolgreich entziehen können.

Ich danke Ihnen.