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„Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes“

Rede von Hakkı Keskin,

Wir debattieren den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts leider zu dieser späten Abendstunde. Ich finde dies bedauerlich, da es sich um ein äußerst wichtiges Thema handelt, das die Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland mehr als stark berührt.

Die Fraktion Die LINKE. will die bestehenden Probleme, auf die ich gleich näher eingehen werde, im Interesse der Betroffenen lösen. Eine rein parteipolitische Kontroverse mit gegenseitigen Schuldzuweisungen hilft den Betroffenen nicht weiter! Davon bin ich zutiefst überzeugt!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie der Gesetzentwurf der Grünen exemplarisch verdeutlicht, weist das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erhebliche Defizite auf. Es ist für einen demokratischen Rechtsstaat schlichtweg inakzeptabel, dass rund sieben Millionen Menschen, die hier zum Teil schon seit mehreren Jahrzehnten leben oder sogar hier geboren wurden, noch immer unter den Sonderstatus eines „Ausländers“ fallen.

Hinzu kommt, dass durch die Staatsangehörigkeitsreform im Jahr 2000 die tatsächlichen Einbürgerungsmöglichkeiten insbesondere für die erste und zweite Einwanderergeneration massiv erschwert wurden.

Dies wird durch die Einbürgerungsstatistik eindeutig belegt. Seit Mitte der neunziger Jahre wurden durchschnittlich zwischen 200 000 und 300 000 Personen pro Jahr eingebürgert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts sank dagegen die Zahl der erfolgten Einbürgerungen von 186 688 im Jahr 2000 auf lediglich 117 241 Personen im Jahr 2005. Dies bedeutet im genannten Zeitraum einen Rückgang von 37 Prozent.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ursache dieser fatalen Entwicklung ist, dass man von den Einbürgerungsbewerbern verlangt, ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Wie Ihnen bekannt ist, verliert nach § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) seit dem 1. Januar 2000 ein in Deutschland lebender deutscher Staatsangehöriger automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit immer dann, wenn der oder die Eingebürgerte eine ausländische Staatsangehörigkeit freiwillig oder auf Antrag annimmt und keine Beibehaltungsgenehmigung vorliegt.

Völlig paradox, denn so verlieren auch diejenigen ihre Staatsbürgerschaft, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und den Rückerwerb der alten Staatsbürgerschaft beantragt haben, diese jedoch erst nach dem Jahr 2000 wiedererlangten.

Hiervon sind laut Schätzungen rund 50 000 Doppelstaatler türkischer Herkunft sowie möglicherweise mehrere Tausend Einwanderer jüdischen Glaubens betroffen. Ihr Aufenthaltsstatus verschlechtert sich aufgrund dieser Regelung massiv.

Meine Damen und Herren,

die deutsche Politik muss sich der damit verbundenen menschlichen Probleme und Ängste unverzüglich annehmen!

Die Fraktion Die LINKE. fordert deshalb mit Nachdruck, dass alle ehemaligen Deutschen ausländischer Herkunft, die aufgrund dieser Neuregelung die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, automatisch ihren alten gesicherten Aufenthaltsstatus umgehend zurückerhalten! Dieser Personenkreis muss dann ohne erneute Prüfungsverfahren und Gebühren wieder eingebürgert werden!

Darüber hinaus ist in der Einbürgerungspolitik ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel dringend notwendig. Die Fraktion Die LINKE. fordert, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend überarbeitet und vereinfacht wird, dass alle in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund nach Erfüllung bestimmter Kriterien die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Bei der ersten und zweiten Einwanderergeneration ist die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft zu tolerieren. Von dieser Personengruppe sollten wie vor dem Jahr 2000 nur „einfache“ deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.

Die Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit darf in Deutschland nicht mehr länger ein Einbürgerungshindernis sein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine erleichterte Einbürgerung ist in der Tat der entscheidende Faktor, ob Integration gelingt oder nicht. Erst durch den Erhalt der vollen Bürgerrechte werden diese kulturellen Minderheiten zu gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Das ist nicht nur recht und billig, sondern ein Gebot des demokratischen Rechtsstaats!

Dies würde den solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken sowie die rechtliche und politische Ausgrenzung von Menschen nichtdeutscher Herkunft verhindern!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!