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Abschaffung der Pendlerpauschale war von Anfang an Murks

Rede von Barbara Höll,

Rede in der aktuellen Stunde zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abschaffung der Pendlerpauschale war von Anfang an Murks. Dies hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Schlimme ist allerdings, dass Sie sehenden Auges verfassungswidrige Gesetze durch den Bundestag durchdrücken. Sachverständige, aber auch Oppositionspolitiker der FDP und der Linken haben Ihnen von Beginn an gesagt, dass es so nicht geht, dass es verfassungswidrig ist.

Der Gipfel ist allerdings, dass die Bundeskanzlerin aus dieser Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht nun einen Teil ihres Konjunkturprogrammchens machen möchte. Sie sagte, dass es die richtige Antwort auf die jetzige Wirtschaftssituation ist. Da kann man nur noch hören und staunen.

Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar bestätigt, dass der Beitrag, den die staatliche Gemeinschaft für das Funktionieren der Gesellschaft dem Einzelnen abverlangen kann, eben nicht der Willkür von politischen Mehrheiten unterliegt, sondern gewissen Grundsätzen zu folgen hat. Es hat klar herausgestellt, dass der Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gilt. Dies war umso nötiger, weil Sie von der Großen Koalition zunehmend nur noch auf einer Seite entlasten, nämlich die Reichen und Vermögenden. Die Erbschaftsteuer war das letzte Beispiel dafür. Diese wissen mittlerweile gar nicht mehr, wohin mit ihrem Geld, und zocken an den Finanzmärkten.

Auf der anderen Seite belasten Sie insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner. Wenn Herr Steinbrück dann in Reaktion auf das Urteil verkündet: „Wir werden uns das Geld nicht an anderer Stelle zurückholen; das verträgt die derzeitige Konjunkturlage nicht“, dann frage ich mich wirklich, wo ich bin. Durch dieses Urteil wird klar: Dies ist ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und beruht nicht auf Großzügigkeit von Herrn Steinbrück. Wenn er so formuliert, so muss man vermuten, dass er schon im Kasten hat, wo er wieder zugreifen möchte. Eigentlich würde er den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die jetzt fällig werdenden 7,5 Milliarden Euro am liebsten an anderer Stelle aus der Tasche ziehen. Genau das sagt er indirekt durch diesen Satz.

Schauen wir einmal in die Geschichte. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Pendlerpauschale gestrichen wird. Herr Steinbrück hat das damit begründet, dass das ein verfassungsgemäßer Subventionsabbau sei. Wir waren von Anfang an dagegen. Im Frühjahr dieses Jahres ist die CSU aufgrund schlechter Umfrageergebnisse in Bayern umgeschwenkt und hat gesagt: Das müssen wir unbedingt ändern. - Sie tun ja heute noch so, als ob sie von Anfang an mit der Sache nichts zu tun hatten und schon immer gegen die Reduzierung der Pendlerpauschale waren.

Dreimal hat Ihnen die Fraktion der Linken die Möglichkeit gegeben, Ihre Meinung zu ändern. Ich verweise auf den 25. September dieses Jahres. Wir haben die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale hier zur Abstimmung gestellt. Die CDU/CSU hat geschlossen dagegen gestimmt. Bei der SPD gab es eine Stimme für die Wiedereinführung. Bei den Grünen gab es bis auf eine Enthaltung auch nur Gegenstimmen. Nur die FDP und die Linken haben geschlossen dafür gestimmt. Wir standen von Anfang an dazu; das muss man an dieser Stelle sagen.

Wir vertreten diese Position sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch aus verteilungspolitischen Gründen. Sie haben es jetzt schwarz auf weiß: Beruflich bedingte Aufwendungen sind Werbungskosten und als solche steuerlich absetzbar. Fahrten zur Arbeit und wieder zurück sind keine Privatausgaben, Herr Steinbrück, und damit auch keine Subventionen.

Wenn wir jetzt handeln müssen, so lassen Sie uns doch zumindest diesmal vernünftig handeln und auf das hören, was die Sachverständigen sagen. Alle Verkehrsmittel müssen berücksichtigt werden: sowohl das Auto und der öffentliche Personennahverkehr - da, wo es notwendig ist, eventuell der Fernverkehr - als auch das Fahrrad und die Füße.

Wer öffentliche Verkehrsmittel benutzt, muss die realen Kosten absetzen dürfen. Dies gilt insbesondere aus ökologischen Gründen und angesichts der Tatsache, dass Herr Mehdorn gerade wieder die Bahnpreise um durchschnittlich 3,9 Prozent erhöht hat.

Wir müssen uns natürlich auch überlegen, wie wir mit dem Fakt umgehen, dass viele Menschen im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit nichts von der Wiedereinführung haben, da sie zu solch geringen Löhnen arbeiten müssen und weit entfernt von ihrem Arbeitsplatz leben, dass sie gar nicht in die Situation kommen, Steuern zu zahlen. In diesem Zusammenhang muss man über eine negative Einkommensteuer nachdenken.

Diese Dinge liegen auf dem Tisch. Wir werden dranbleiben, und Sie sollten sich dazu stellen, ob Sie es wirklich ernst damit meinen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen.