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Abschaffung der Dämpfungsfaktoren in der Rente ist das Gebot der Stunde

Rede von Volker Schneider,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir haben es gehört: Wir beraten heute ein Omnibusgesetz. Auf der Fahrt befindet sich das SGB. Die Fahrgäste, die sich zwischenzeitlich in diesem Omnibus eingefunden haben, haben zum Teil sehr wenig miteinander zu tun. Es ist wie in jedem echten Omnibus im wahren Leben: Es gibt Fahrgäste, die uns vielleicht sympathisch sind, andere Fahrgäste schauen wir mit einem etwas anderen Auge an.
(Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Den einen mag man, den anderen nicht!)
Manchmal kommt es auch vor vielleicht ist Ihnen das ja auch schon so ergangen , dass ein Fahrgast zusteigt und einem fast die Lust vergeht, weiterzufahren. So ist es auch den Kolleginnen und Kollegen ergangen, als am Mittwoch noch ein Änderungsantrag im Ausschuss präsentiert worden ist, mit dem den Grünen und der FDP die Lust am gemeinsamen Mitfahren gänzlich vergällt wurde.
Um das schon jetzt anzukündigen: Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. Ich will aber noch einmal davor warnen, dies bereits als einen Erfolg der Politik der Großen Koalition zu werten, wie die Sozialdemokraten das im Ausschuss ja getan haben; denn dass die Linke nicht gegen einen Gesetzentwurf stimmen wird, in dem wichtige Forderungen aus früheren Anträgen der eigenen Fraktion aufgegriffen werden, sollten Sie nicht als Ihren Erfolg werten. Nein, es ist zunächst einmal und vor allen Dingen ein Erfolg meiner Fraktion, dass Sie unsere Anträge zwar reflexartig ablehnen, aber an unseren Forderungen letztlich nicht vorbeikommen und sie schließlich als eigene Anträge einbringen.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, die von uns im Rahmen unseres Konjunkturprogramms gefordert und von Ihnen abgelehnt wurde, ist heute Inhalt Ihres Gesetzesantrages. Gestern haben Sie unsere Forderung, dass eine Garantie dafür abgegeben wird, dass Leistungen der Sozialversicherung nicht gekürzt werden, noch in Bausch und Bogen abgelehnt. Heute beschließen Sie genau dieses für einen Zweig der Sozialversicherung, nämlich für die Rentenversicherung. Ihre gestern so heftig erhobenen Populismusvorwürfe fallen heute auf Sie selbst zurück.
(Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Das ist leider wahr!)
Die Verbesserung für die Film- und Fernsehschaffenden haben wir bereits 2007 in einem ganz ähnlichen Antrag gefordert. Heute legen Sie einen ähnlichen vor, wobei ich allerdings sagen muss: Die Änderungen, die Sie dort vorgenommen haben, sind schon eine Verschlimmbesserung. Ein kleiner Fortschritt ist aber besser als gar keiner.
Kurz zu einigen konkreten Inhalten des Gesetzes und vor allen Dingen zu dem, was der Kollege Brauksiepe in unsere Richtung angesprochen hat. Herr Brauksiepe, Ende April hat das Handelsblatt in einem eindeutig von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lancierten Bericht behauptet, dass die Löhne im Jahre 2010 um 2,3 Prozent sinken könnten, womit nach der aktuellen Gesetzeslage zwangsläufig auch die Renten sinken würden. In aller Deutlichkeit ich habe das für meine Fraktion schon mehrfach gesagt : Dadurch, dass ohne eine ausreichende Datenbasis eine derartige Spekulation in die Welt hinausposaunt wird, spielt man in völlig unverantwortlicher Art und Weise mit den Ängsten von Millionen Rentnerinnen und Rentnern. Das ist mit meiner Fraktion nicht zu machen.
(Beifall bei der LINKEN)
Außerdem kann eine solche Panikmache zu dem führen, was man gemeinhin als Angstsparen bezeichnet; denn wenn Millionen Rentnerinnen und Rentner Angst haben, in der Zukunft noch ausreichend Geld zur Verfügung zu haben, dann werden sie das Vorhandene auf die hohe Kante legen und nicht mehr für den Konsum zur Verfügung stellen. Das führt zu einer Drosselung der Binnenkonjunktur, wodurch die Krise wiederum verschärft wird.
Deshalb ist es richtig und wichtig, dass diese Rentenschutzklausel heute hier beschlossen wird, um den Rentnerinnen und Rentnern in der Krise eine ausreichende Sicherheit zu geben. Ich sage allerdings auch ganz deutlich dazu: Diese Maßnahme ist hinreichend, aber auf gar keinen Fall ausreichend. Es wäre auch auf gar keinen Fall notwendig gewesen, diese Klausel sozusagen für die Ewigkeit zu beschließen, zumal ich gespannt darauf bin, lieber Herr Kollege Brauksiepe, wie viel diese Rentenschutzklausel nach dem 27. September 2009 noch wert sein wird. Das werden wir dann ja sehen.
(Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Wie lang die Ewigkeit währt!)
Es hilft nicht weiter, nur eine Schutzklausel einzuführen, zumal das ist ja ein interessanter Punkt die Rentnerinnen und Rentner durch die Klausel nicht wirklich vor einer Kürzung geschützt werden; denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Der Betrag, der jetzt nicht gekürzt wird, kommt auf ein ich nenne es einmal so Schuldkonto, das der Rentner oder die Rentnerin in Zukunft mit den Rentenerhöhungen in der Form abtragen muss, dass die Hälfte der Erhöhung mit diesen Schulden der Vergangenheit verrechnet wird.
Im Westen haben wir auf diesem Schuldkonto bereits einen Kürzungsbedarf von 3 Prozent zu verzeichnen. Wenn Sie, Herr Scholz, und Ihr Vorgänger, Herr Müntefering, völlig zu Recht einräumen, dass in der nächsten Zeit mit Nullrunden zu rechnen ist, dann frage ich Sie, wann und wie Sie irgendwas wieder mit Erhöhungen verrechnen wollen, oder anders gefragt: Wie lange sollen die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland diese Schulden vor sich herschieben, ohne die Chance zu haben, dass sie abgetragen werden? Was meinen Sie, wann es dazu kommt? 2015, 2018, am Sankt-Nimmerleins-Tag oder wann auch immer?
Insoweit ist eine Rentenschutzklausel, wie Sie sie praktizieren, in erster Linie ganz viel weiße Salbe zur Beruhigung der Rentnerinnen und Rentner und löst darüber hinaus kein einziges der damit verbundenen Probleme. Wenigstens die verzerrenden Wirkungen der Kurzarbeit auf die Berechnung der Löhne hätte Sie beseitigen können. In der Anhörung ist uns bestätigt worden, dass dies ein gangbarer Weg ist. Überraschenderweise hat die Deutsche Rentenversicherung Bund sogar festgestellt, dass darüber hinausgehende Schritte notwendig wären und das System zur Berechnung der Löhne an der Stelle vereinfacht werden müsste.
Mit unserem Vorschlag hätte schon die Gefahr, dass die Löhne ins Minus sinken könnten, deutlich gesenkt werden können. Aber Sie lehnen den Antrag ab, und zwar trotz ausdrücklicher Nachfrage ohne ein einziges Wort der Begründung. Ich prophezeie Ihnen, dass Sie ähnlich wie damals, als Sie die von uns geforderte Herausnahme der 1-Euro-Jobs aus der Berechnung abgelehnt haben, um das drei Monate später als eigenen Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen, auch wieder auf die Frage der Berechnung der Löhne für die Rentenversicherung zurückkommen werden. Sie werden sich damit befassen müssen, wie man den Berechnungsmodus ändert.
(Beifall bei der LINKEN)
Weiter haben wir in unserem Antrag gefordert, die beiden ausgesetzten Stufen drei und vier des Riester-Faktors endgültig aus der Berechnung herauszunehmen. Das hätte das Schuldkonto der Rentnerinnen und Rentner wenigstens um 1,27 Prozent entlastet. Damit hätte sich wenigstens ansatzweise eine realistische Perspektive eröffnet, auch wieder zu ungekürzten Rentenerhöhungen zu kommen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sachverständige Professor Dr. Horn und selbst die Deutsche Rentenversicherung haben diesen Vorschlag als einen gangbaren Weg angesehen. Ihre Reaktion: Sie haben das abgelehnt. Begründung: null.
Glauben Sie nicht, dass wir unter diesen Voraussetzungen Ihrem Antrag zustimmen können. Wirkungslose Placebos dürfen Sie gerne allein verteilen.
Zu der Frage der Kürzung der Anrechnung des Kurzarbeitergeldes hat Herr Kolb das Notwendige gesagt.
(Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Wie so oft!)
Ich kann mich dem uneingeschränkt anschließen. Es ist eine Dreistigkeit und Unverschämtheit sondergleichen, wie Sie das durchgezogen haben. Sie haben sich an dieser Stelle dem Druck von Herrn Hundt unterworfen, Herr Scholz, und Ihre Fraktion hat die Faust in der Tasche geballt.
Sie wissen alle genau, was Sie an dieser Stelle beschließen, aber Sie wollen Ihren Minister nicht im Regen stehen lassen. Die CDU/CSU ist in die Fraktionsdisziplin eingebunden. Nur der Kollege Rauen, dem ich ebenfalls meinen Respekt bekunde, hat sich getraut, das offen anzusprechen. Vor diesem Hintergrund können Sie froh sein, dass wir uns bei der Abstimmung nur enthalten werden. Selbst das machen wir noch zähneknirschend.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)