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2. und 3. Beratung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet

Rede von Jörn Wunderlich,

Auch nach 2. und 3. Lesung ändert sich nichts daran, dass die im Gesetz der Koalition zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vorgesehenen Internetsperren verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos sind. Statt dessen wird mit dem Gesetz das Tor zur Internetzensur geöffnet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zugangserschwerungsgesetz: So müsste es eigentlich heißen. Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken brauche ich mich nicht mehr zu äußern; sie sind vom Kollegen Stadler zutreffend beschrieben worden.
Eine neue Verpackung ändert nicht unbedingt den Inhalt. Das Gesetz hat nur einen neuen Namen. Dass es sich um ein Spezialgesetz handelt, ändert nichts an der Tatsache, dass es ausgeweitet werden kann oder dass weitere Spezialgesetze folgen könnten.
Angeblich soll Löschung vor Sperrung erfolgen. Jedoch ist dies weitestgehend in das Ermessen des Bundeskriminalamtes gestellt. Es heißt nämlich dazu: wenn nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend eine Löschung erfolgen kann. Oder: Die Betreiber sollen in der Regel nur benachrichtigt werden, wenn der Aufwand zumutbar ist. Das sind alles Formulierungen, die vom BKA auszulegen und zu definieren sind.
Eine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrlisten findet nicht statt. Das ist schon angesprochen worden. Die quartalsmäßige Stichprobenprüfung durch ein Gremium von fünf Personen, von denen drei Volljuristen sein müssen bzw. die Befähigung zum Richteramt haben müssen - das ist hier vom Kollegen Dörmann betont worden -, soll uns eine richterliche Kontrolle vorgaukeln. Mit Rechtsstaat hat dies alles wenig zu tun. Es ist pure Augenwischerei.

(Beifall bei der LINKEN)

Angesiedelt werden soll dieses Gremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, wobei dieser selbst sagt, dass dieses Gesetz mit Datenschutz nichts zu tun hat. Noch vor zwei Tagen hat er dafür plädiert, die Verabschiedung dieses Gesetzes zu vertagen. So viel dazu.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben eine demokratische Verfassung. Demokratische Verfassungen werden nun einmal nicht unter der Prämisse gemacht, dass Menschen im Zweifel immer das Richtige tun. Deswegen dürfen Polizisten keine Verbrecher verurteilen. Deswegen unterliegen Geheimdienste der parlamentarischen Kontrolle. Deswegen dürfen Polizeibehörden nicht darüber entscheiden, was publiziert werden darf und was nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich denke, die Regierung und die Koalition haben, jedenfalls in weiten Teilen, ein Problem mit dem Verständnis des Internet. So wie wir mit dem Telefon groß geworden sind, so sind die nachfolgenden Generationen mit dem Internet groß geworden. Frau Zypries fragte neulich: Was sind noch mal Browser? - Ich möchte es für die Regierung und die Koalition einmal auf eine verständliche Ebene bringen; auch im Ausschuss habe ich es schon versucht. Man stelle sich ein Gesetz mit folgendem Inhalt vor: Ein Buch, ja jedwedes Druckwerk - Prospekt, Flugblatt , muss vor Erscheinen dem BKA vorgelegt werden, welches dann entscheidet, ob es erscheint oder nicht. Wenn es nicht erscheint, kommt es auf geheime Sperrlisten. Was für ein Aufschrei ginge da durch die Republik! Ich denke, er wäre lauter als jetzt, wo 135 000 Petitionen gegen das vorliegende Gesetz eingegangen sind.
Ich fasse zusammen: Es fehlt die Zuständigkeit des Bundes. Es fehlt eine rechtsstaatliche Kontrolle. Es fehlt die Verhältnismäßigkeit. Es fehlt die Verfassungsmäßigkeit. Es fehlt der Schutz der Opfer. Stattdessen werden möglicherweise Täter gewarnt. Alles in allem wird das Gesetz das Tor zur Internetzensur öffnen. Für den angeblichen Zweck, für den es ursprünglich vorgesehen war - Kampf gegen Kinderpornografie im Internet , ist es jedoch völlig ungeeignet.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jörg Tauss (SPD))

Seit November 2008 weiß unsere Familienministerin, was Kinderpornografie bedeutet. Seitdem ist sie nicht in der Lage, etwas gegen diese Abscheulichkeiten zu tun, von der Zeit davor einmal ganz zu schweigen. Im Übrigen sind die von ihr angeführten Behauptungen zur Verbreitung im Internet - Geschäft mit Kinderpornografie usw. - nicht belegbar, weder vom Bundeskriminalamt noch von ihrem eigenen Haus, dem Familienministerium, selbst. Auch die taz berichtet am 15. Juni 2009 darüber. Es sollten die Ursachen abgestellt werden, statt in einem hyperaktiven Aktionismus zu versuchen, Symptome zu behandeln.
Es geht: Im Rheinischen Merkur vom heutigen Tag steht, wie man ohne Sperrung eine Löschung erreichen kann. Auf privater Ebene sind Betreiber von Servern angeschrieben worden, von denen solche Seiten auf Listen aus den skandinavischen Ländern aufgetaucht sind, und binnen zwölf Stunden sind 60 Seiten abgeschaltet worden. Es geht also. Aber zum Beispiel die Regierung oder die Polizei haben Befindlichkeiten, direkt Kontakt mit irgendwelchen Betreibern aufzunehmen, aus Höflichkeit anderen Polizeistellen im Ausland gegenüber. Ich denke, daran sollte man einmal arbeiten.

(Beifall bei der LINKEN)

Kinderpornografie, sexueller Missbrauch von Kindern, eines der schlimmsten Verbrechen, gilt es zu bekämpfen, auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln. Dieses Gesetz ist ein Placebo. Es entfaltet in diesem Kampf keine Wirkung, greift aber in Bürger- und Freiheitsrechte ein, schafft die Struktur für Internetzensur - das hat auch Frau Krogmann dargelegt - und kann deshalb nur abgelehnt werden.
Wenn der Kollege Bosbach - ich sehe ihn im Moment nicht - immer wieder behauptet, angeblich niemanden zu kennen, der eine weitergehende Zensur verfolgt, dann braucht er sich nur in seiner eigenen Fraktion und bei der SPD umzuschauen; da wird er schnell fündig.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jörg Tauss (SPD))