Bankenabgabe – Verfassungsmäßigkeit des Mindestbeitrags
Banken, die Verluste machen, zahlen kaum Beiträge an den Abwicklungsfonds. Dies liegt an der derzeit geltenden Bankenabgabe, die ihnen 95 % der errechneten Beiträge stundet. Dadurch bleibt nicht nur der Fonds in seiner Ausstattung hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die Regelung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch, da gerade Banken, von denen eine hohe Bestands- und Systemgefährdung ausgeht, nur einen symbolischen Beitrag zum Abwicklungsfonds leisten.