Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2010 (Investitionen für Krankenhäuser) hier: Einzelplan 15
DIE LINKE beantragt zur Beseitigung des Investitionsstaus bei den Krankenhäusern 2,5 Milliarden Euro.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
DIE LINKE beantragt zur Beseitigung des Investitionsstaus bei den Krankenhäusern 2,5 Milliarden Euro.
DIE LINKE beantragt 500 Millionen Euro für die Förderung der nicht-kommerziellen Pharma-Forschung.
DIE LINKE beantragt für einen Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention 1 Milliarde Euro.
DIE LINKE beantragt die Schaffung eines Sonderprogramms zur Digitalisierung des Kulturerbes im Umfang von jährlich 30 Millionen Euro. Dieses ist gemeinsam mit den Ländern auszugestalten und von diesen anteilig gegenzufinanzieren.
DIE LINKE beantragt die Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II und im Alter auf 500 Euro im Monat.
Die Bundesregierung beabsichtigt eine sog. „Kleine Novelle“ des Filmförderungsgesetzes (FFG). Dazu soll erstmals ein Abgabemaßstab für die Fernsehveranstalter gesetzlich festgeschrieben werden. Umstritten ist, ob die gewählte rechtliche Ausgestaltung die Zukunft der Filmförderung und mithin die Digitalisierung der Kinos garantieren kann. Die KA versucht u.a. die Hintergründe für die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und die Intransparenz in der Bemessungsgrundlage aufzuklären.
Die Voraussetzungen für Zusatzbeiträge sind von CDU/CSU und SPD geschaffen worden. Sie kommen Schwarz-Gelb nun aber als ”kleine Kopfpauschale”, die ausbaufähig ist, sehr gelegen. Zusatzbeiträge müssen auch von Hartz IV-Beziehern gezahlt werden, obwohl sie im Regelsatz nicht berücksichtigt sind. Sie belasten die Versicherten, entlasten die Arbeitgeberseite und fördern einen desaströsen Kassenwettbewerb. DIE LINKE lehnt deshalb Zusatzbeiträge ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung in seinem Urteil zu den Hartz IV-Sätzen u.a. aufgegeben, einen Leistungsanspruch für unabweisbare, laufende, nicht einmalige Bedarfe zu schaffen und diese bis dahin auf Basis einer Härtefallregelung zu gewähren. Der von Ministerium und Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Katalog ist sehr eng gefasst, was nichts Gutes für die zu schaffende gesetzliche Regelung erwarten lässt. DIE LINKE fragt deshalb nach.
Nicht nur Wirtschaft u. Umwelt erfahren durch das Internet u. die Digitalisierung nachhaltige Veränderungen, sondern auch die Arbeits- u. Produktionsbedingungen selbst. Das Internet lässt neue Formen kollaborativer Arbeit entstehen. Zugleich verändern sich mit der technischen Entwicklung auch die konkreten Ausgestaltungen von Arbeitsverträgen, die finanz. Absicherung bei Erwerbslosigkeit u. im Krankheitsfall. Digital Beschäftigte sind oft prekären Arbeits- und Einkommensverhältnissen unterworfen.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich auf euorpäische und nationaler Ebene für gesetzliche Regelungen zu Registrierung und Veröffentlichung klinischer Studien einzusetzen. Dies ist notwendig, weil durch den Einfluss der Pharmaindustrie eine Verzerrung in der Publikation von Ergebnissen dieser Studien nachweisbar ist. Die Unternehmen betrachten die von ihnen finanzierten Studien allzuoft als ”Privatbesitz”, obwohl sie für die Öffentlichkeit von großem Interesse sind.