Zur Verfassungswidrigkeit und Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes
Mit der Großen Anfrage sollen zum einen Schlussfolgerungen aus dem HARTZ-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 in Bezug auf das Asylbewerberleistungsgesetz erfragt werden (die Bundesregierung ist entsprechende Antworten auf BT-Drs. 17/979 schuldig geblieben). Zum anderen sollen in Anlehnung an eine Große Anfrage der letzten WP (16/9018) aktuelle Daten zum AsylbLG erfragt werden, die für die politische und rechtliche Argumentation gegen das AsylbLG genutzt werden können.