Wirksame Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Regelungen zum Schutz von Opfern rechter Gewalt
Opfer rechter Gewalt sind häufig Menschen mit unsicherem Aufenthalt. Nicht akzeptabel ist, wenn diese infolge des Übergriffs ihr Aufenthaltsrecht verlieren (z.B. wegen fehlenden Einkommens) oder wegen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit keine Behandlung beginnen können oder Wiederbegegnungen mit den Tätern fürchten müssen. Weil der linke Gesetzentwurf für ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt keine Mehrheit findet, soll zumindest das geltende Recht im Sinne der Betroffenen ausgelegt werden.

