Rechtswidrige Beobachtung eines kritischen Juristen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die jahrzehntelange Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war. Die Diffamierung einer kritischen Sicht auf den Staat als "linksextremistisch" sei haltlos, so das Gericht. Das wirft ein Schlaglicht auf die inkriminatorische Praxis des Geheimdienstes.