Gefährdung öffentlich geförderter Beschäftigung durch die Haushaltsplanungen der Bundesregierung
Die Eingliederungsmittel für den Beschäftigungszuschuß nach § 16e SGB II wurden durch die Eingliedeungsmittel VO 2010 so umverteilt, dass Grundsicherungsstellen, die in der Vergangen-heit aktiv mit diesem Finanzierungsinstrument gearbeitet haben, wie in Berlin oder NRW, für 2010 deutlich weniger Geld zugewiesen bekommen sollen obwohl insgesamt für den Titel mehr Geld in den Haushalt eingestellt werden soll. Die bisherigen Erklärungen der Bundesregierung dazu sind nicht nachvollziehbar..

