Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
Die Rückstellungen der Atomunternehmen für die Atommüll-Entsorgung müssen in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden. Die finanzielle Haftung der AKW-Betreiber muss darüber hinaus dauerhaft erhalten bleiben und darf nicht auf die Steuerzahlerinnen und -zahler übertragen werden. Die von den Koalitionsfraktionen und Grünen geplanten Abschaffung der Verursacherhaftung nach einer Einmahlzahlung von 24 Mrd. Euro ist angesichts der Kosten-Risiken nicht zu verantworten.