Schacht Konrad und das "Nationale Entsorungsprogramm"
Im Standortauswahlgesetz ist nunmehr geregelt, dass in dem zu findenden Atommülllager für hochradioaktive Abfälle die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle anders als im "Nationalen Entsorgungsprogramm" der Bundesregierung genannt, nicht oder nur untergeordnet eingeschlossen sind. Damit stellt sich die Frage, wo diese aus der Rückholung aus der ASSE und aus Gronau stammenden Abfälle künftig "endgelagert" werden sollen.