Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog
Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog wird derzeit von staatlicher Seite vorwiegend auf das Wirtschaftsrecht beschränkt, obwohl sich andere TeilnehmerInnen am Dialog dafür einsetzen, dass auch der Zusammenhang zwischen Sozialstaat und Rechtsstaat und die Behandlung von sozial und ethnisch Diskriminierten, abhängig Beschäftigten, ArbeitsmigrantInnen etc. thematisiert werden.