DIE LINKE wehrt sich dagegen, dass gesetzlich festgelegt wird, dass Unternehmen Geldwäschebeauftragte benennen müssen, die die Aufgabe haben, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Umfeld des Unternehmens zu beobachten und an die Behörden zu melden, ohne dafür einen Kündigungsschutz zu genießen.

zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Parlamentarische Initiativen von Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Axel Troost,
Änderungsantrag -
Drucksache Nr. 17/8015