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Verminderung der Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 20/1509

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich über die Wasserrahmenrichtlinie der EU und internationale Abkommen verpflichtet, die Einleitung gefährlicher Stoffe zu vermindern. Es ist fraglich, ob die Verpflichtungen auch eingehalten werden.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/1805 vor. Antwort als PDF herunterladen