EuGH und BGH haben übereinstimmend entschieden, dass die gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe allein den Autoren als originäre Rechteinhaber zustehen. Die langjährige Praxis der VG Wort, eine Hälfte dieser Vergütungen den Verlegern zukommen zu lassen, ist damit rechtswidrig. Um das System der Verlegerbeteiligung dennoch beizubehalten, hat die VG Wort zuletzt in ihren Gremien einen umstrittenen Korrektur-Verteilungsplan zu Lasten der Autoren beschlossen.
Verlegerbeteiligung in der Verwertungsgesellschaft WORT
Parlamentarische Initiativen
von
Petra Sitte,
Halina Wawzyniak,
Frank Tempel,
Sigrid Hupach,
Jan Korte,
Ulla Jelpke,
Ralph Lenkert,
Kersten Steinke,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/11915
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/12068 vor.