Angehörige der Wehrmacht, Waffen-SS oder von Polizeieinheiten, die Kriegsverbrechen begangen haben, sollten keine Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Tatsächlich gab es aber nur ganze 99 Leistungsentziehungen. Diese unbefriedigende Bilanz zeigt die geringe Effizienz der gesetzlichen Regelung. DIE LINKE fordert eine rasche Neuprüfung.
Umsetzung des Leistungsentzugs nach dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsverbrecher
Parlamentarische Initiativen
von
Frank Tempel,
Harald Petzold,
Katrin Kunert,
Sevim Dagdelen,
Ulla Jelpke,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/10809
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10975 vor.