Laut dem im Oktober 2015 verabschiedeten Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) müssen die Telekommunikationsunternehmen bis zum 1. Juli 2017 die nötigen technischen Voraussetzungen zur Datenspeicherung erfüllen. Die Bundesnetzagentur hat zwar einen Anforderungskatalog erarbeitet, die nötige Technische Richtlinie fehlt jedoch bislang. Das VerkDSpG erfüllt zudem zentrale Vorgaben des EuGH nicht.
Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung II - Datenschutz, Technik und Sicherheit
Parlamentarische Initiativen
von
Jan Korte,
André Hahn,
Ulla Jelpke,
Katrin Kunert,
Martina Renner,
Petra Sitte,
Halina Wawzyniak,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/11863
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/12253 vor.