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Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung I - Kosten, Fristen, rechtliche Grundlage

Parlamentarische Initiativen von Jan Korte, André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Martina Renner, Petra Sitte, Halina Wawzyniak,
Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/11862

Laut dem im Oktober 2015 verabschiedeten Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) müssen die Telekommunikationsunternehmen bis zum 1. Juli 2017 die nötigen Voraussetzungen zur Datenspeicherung erfüllen. Es wird mit Kosten in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Am 21. Dezember 2016 bekräftigte der EuGH, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Das VerkDSpG erfüllt diese zentrale Vorgabe de EuGH nicht.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/12229 vor. Antwort als PDF herunterladen