In der Kleinen Anfrage werden die Positionen und Maßnahmen der Bundesländer zur Umsetzung des Assoziationsrecht erfragt. Auch wenn es nicht überwiegend den Bundesländern obliegt, eine bundeseinheitliche Beachtung verbindlichen Europarechts in Deutschland sicherzustellen, muss die Bundesregierung ein Interesse daran haben, Klarheit über die Umsetzung des Assoziationsrechts in Deutschland zu gewinnen, auch um gegebenenfalls Änderungs- und Handlungsbedarf erkennen zu können.
Umsetzung der Verschlechterungsverbote des EWG-Türkei-Assoziationsrechts durch die Bundesländer
Parlamentarische Initiativen
von
Sevim Dagdelen,
Annette Groth,
Heike Hänsel,
Andrej Hunko,
Ulla Jelpke,
Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler,
Katrin Werner,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 17/9514
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/09718 vor.