Neben Kranken- und Altenpflege sind stationäre und ambulante Pflege zu unterscheiden. Im Pflegepersonalstärkungsgesetz ist geplant, tarifliche Bezahlung in Krankenhäusern durch die Krankenkassen voll zu refinanzieren. Eine analoge Regelung fehlt für die häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V erneut, obwohl sie seit Jahren nach Urteilsspruch des Bundessozialgerichtes gefordert wird. Bei Nichtregelung drohen weitere Versorgungsmängel, vor allem im ländlichen Raum und Abwanderung von Fachkräften.

Tarifliche Vergütung in der häuslichen Krankenpflege
Parlamentarische Initiativen
von
Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann,
Jutta Krellmann,
Sylvia Gabelmann,
Susanne Ferschl,
Achim Kessler,
Cornelia Möhring,
Harald Weinberg,
Jessica Tatti,
Matthias W. Birkwald,
Pascal Meiser,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/4042
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/4331 vor.
