Der seit August 1976 bestehende Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB) (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“) ist ebenso wie der § 129 StGB („kriminelle Vereinigung“) und § 129b StGB („terroristische Vereinigung im Ausland“) schon lange umstritten. Strafverteidiger-Vereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Abschaffung dieses Strafparagrafen.
Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b StGB im Jahr 2016
Parlamentarische Initiativen
von
Ulla Jelpke,
André Hahn,
Martina Renner,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/11582
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/11853 vor.