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Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b SgGB und sonstige Terrorismusverfahren im Jahr 2019

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 19/18336

Der seit August 1976 bestehende § 129a StGB (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ist ebenso wie der § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) umstritten. Strafverteidiger-Vereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern die ersatzlose Abschaffung dieser Strafrechtsparagraphen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/19232 vor. Antwort als PDF herunterladen
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