<span style="font-size:11.0pt;mso-bidi-font-size:13.0pt; font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:DE;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-language:AR-SA">Obwohl der deutsche Vertreter im Rat CETA bereits seine Zustimmung erteilt hat, sind insbesondere viele rechtliche Fragen zu CETA noch offen. Voraussichtlich im Februar 2017 wird das Europäische Parlament über CETA abstimmen. Anschließend wird die vorläufige Anwendung der Abkommens in Kraft treten. Es ist daher an der Zeit, dass die Bundesregierung auch Fragen zu Einzelaspekten in CETA beantworten kann und beantwortet.</span>
Offene Fragen zum Freihandelsabkommen CETA - Konkrete Umsetzung der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts
Parlamentarische Initiativen
von
Klaus Ernst,
Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz,
Annette Groth,
Heike Hänsel,
Inge Höger,
Andrej Hunko,
Susanna Karawanskij,
Jutta Krellmann,
Katrin Kunert,
Thomas Lutze,
Alexander S. Neu,
Thomas Nord,
Richard Pitterle,
Michael Schlecht,
Petra Sitte,
Axel Troost,
Alexander Ulrich,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/10727
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/11070 vor.