Zur Tätigkeit deutscher Geheimdienste gehört auch der Einsatz von Quellen in rechtsextremen und rechtsterroristischen Milieus. In seiner Entscheidung vom 18.07.2017 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen (bspw. lange zurückliegender Tod der Betroffenen) Fragen zur evtl. V-Mann-Tätigkeit beantworten muss. Die in der Anfrage genannten Neonazis sind alle bereits vor mindestens 30 Jahren verstorben.
Neonazis als mögliche Quellen von Nachrichtendiensten
Parlamentarische Initiativen
von
Martina Renner,
André Hahn,
Ulla Jelpke,
Petra Pau,
Kersten Steinke,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/13575
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/13660 vor.