Ein Viertel der vermeidbaren Nahrungsmittelverluste fällt im Lebensmittelhandel an. Menschen, die sich vom Handel entsorgte genießbare Lebensmittel aneignen, müssen damit rechnen, wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs angeklagt und teils zu hohen Geldstrafen verurteilt zu werden. Während das umfängliche Wegwerfen essbarer Lebensmittel aus Profitgründen erlaubt ist, steht das Retten genießbarer Lebensmittel, das so genannte Containern, unter Strafe. Hier bedarf es einer Umkehr der Rechtslage.
Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelretter entkriminalisieren
Parlamentarische Initiativen
von
Karin Binder,
Caren Lay,
Herbert Behrens,
Heidrun Bluhm-Förster,
Eva Bulling-Schröter,
Roland Claus,
Susanna Karawanskij,
Kerstin Kassner,
Sabine Leidig,
Ralph Lenkert,
Michael Leutert,
Gesine Lötzsch,
Thomas Lutze,
Birgit Menz,
Petra Sitte,
Kirsten Tackmann,
Hubertus Zdebel,
Antrag -
Drucksache Nr. 18/12364