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Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Familiennachzug

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 20/3454

Nach deutschem Recht wurde bislang eine Familienzusammenführung verweigert, wenn Kinder während des Verfahrens volljährig wurden. Der EuGH entschied bereits im April 2018, dass es nicht von der Bearbeitungszeit abhängen dürfe, ob das Grundrecht auf Familienleben gewährt wird. Ohne nachvollziehbare Begründung verweigerte die Bundesregierung eine Umsetzung dieses Urteils, in der Folge wurden Betroffene vier weitere Jahre rechtswidrig voneinander getrennt - ein Skandal, der Folgen haben muss.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/4146 vor. Antwort als PDF herunterladen