Die EU will den Zugang von Polizei und Geheimdiensten auf die Server von Internetanbietern erleichtern. Die Erlangung „elektronischer Beweismittel“ ist ungeregelt, wenn sich Diensteanbieter außerhalb der EU oder des Anwendungsgebietes der Cybercrime-Konvention des Europarates befindet. Sicherheitsbehörden stellen deshalb häufig Direktanfragen bei den Firmen, zu deren Beantwortung diese aber nicht verpflichtet sind.
Internationale Herausgabe sogenannter elektronischer Beweismittel
Parlamentarische Initiativen
von
Andrej Hunko,
Jan van Aken,
Eva Bulling-Schröter,
Annette Groth,
André Hahn,
Inge Höger,
Ulla Jelpke,
Jan Korte,
Birgit Menz,
Niema Movassat,
Martina Renner,
Frank Tempel,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/10763
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10948 vor.