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Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 20/3545

Im Zuge der Corona-Pandemie hat Homeoffice als Arbeitsform erheblich zugenommen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine weitere Öffnung des Homeoffices in Form eines Erörterungsanspruches formuliert und die neuerliche Sars-Cov-2-ArbSchVO wird wieder eine Homeoffice-Angebotspflicht enthalten. Die Anfrage soll weitere Klarheit über die Vor- und Nachteile von Homeoffice als Arbeitsform bringen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/4120 vor. Antwort als PDF herunterladen