Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel zur Disposition. Ein Preiskampf ist aber kein geeignetes Mittel, die Versorgungsqualität zu erhöhen oder die flächendeckende Versorgung zu sichern. Zudem können Versandapotheken keine gute Beratung bieten und nehmen nicht an der Notfallversorgung teil. Das Urteil des EuGH muss zum Anlass genommen werden, den ohnehin kritikwürdigen Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu untersagen.
Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung
Parlamentarische Initiativen
von
Kathrin Vogler,
Sabine Zimmermann,
Matthias W. Birkwald,
Katja Kipping,
Petra Sitte,
Azize Tank,
Harald Weinberg,
Birgit Wöllert,
Pia Zimmermann,
Antrag -
Drucksache Nr. 18/10561