CETA geht mit seiner einseitigen Ausrichtung auf Liberalisierung und Abbau von Handelshemmnissen grundsätzlich in die falsche Richtung. Zudem verstößt es gegen Unionsrecht und Grundgesetz. Es gibt zahlreiche inhaltliche Kritikpunkte. Aus diesen Gründen darf CETA weder teilweise, vorläufig noch vollständig in Kraft treten.
Gemeinwohl vor Konzerninteressen - CETA stoppen
Parlamentarische Initiativen
von
Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald,
Susanna Karawanskij,
Jutta Krellmann,
Katrin Kunert,
Thomas Lutze,
Thomas Nord,
Richard Pitterle,
Michael Schlecht,
Petra Sitte,
Axel Troost,
Antrag -
Drucksache Nr. 18/9665