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Foto: Rico Prauss

Finanzaufsicht nach Anlagepleiten zum Schutz von Verbraucherinteressen stärken

Rede von Susanna Karawanskij,

Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. „Finanzaufsicht nach Anlagepleiten zum Schutz von Verbraucherinteressen stärken“, Drucksache 18/8609

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!

Worum geht es zu so später Stunde? Es geht um Augenhöhe. Wir Linke haben einen Antrag vorgelegt, der mehr Augenhöhe zwischen Ihnen als Kleinanleger und den großen Unternehmen der Finanzbranche schaffen soll.

Uns ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Verlusten bei ihrer Geldanlage insbesondere dann geschützt werden, wenn Anbieter unseriös oder gar betrügerisch handeln. Gerade im Bereich des Grauen Kapitalmarkts – das ist immer noch ein weitestgehend unregulierter Markt – gibt es einen unübersichtlichen Wust von Anlagemodellen, die stetig erweitert werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr Geld anlegen, nicht zuletzt, um beispielsweise etwas für die Altersvorsorge zu tun, und die dann auch manchmal in risikoreiche Anlageformen getrieben werden, führen illusorische Gewinnversprechen oder Schneeballsysteme jährlich zu hohen finanziellen Verlusten.

Nun wurde in dieser Wahlperiode – das müssen wir auch anerkennen – bereits mit dem Kleinanlegerschutzgesetz versucht, Anleger in diesem ungleichen Spiel besser zu schützen. Prospektpflichten wurden verschärft. Es gibt Werbebeschränkungen. Die Finanzaufsicht BaFin kann mittels einer sogenannten Produktintervention sogar Finanzpraktiken und -instrumente verbieten. Das sind alles Fortschritte, die sich allerdings auf die Phase der Ausgabe von Wertpapieren beziehen, also auf den Vertrieb und den laufenden Handel der Finanzinstrumente.

Wir möchten mit unserem Antrag den kollektiven Verbraucherschutz stärken. Dazu bedarf es nur einer ganz kleinen Erweiterung in den entsprechenden Gesetzen, um die genannte Finanzaufsicht, die BaFin, in die Lage zu versetzen, die Anleger zu schützen, nachdem eine Anlagepleite passiert ist.

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Die BaFin soll eben nicht einzelne Verbraucherinteressen schützen, sondern die Verbraucher in der Gesamtheit unterstützen. Das soll sie nach einer Anlagepleite tun können und müssen. Damit wird sie einen zusätzlichen Auftrag zur kollektiven Sicherung der Rechtsverfolgung bekommen.

Das klingt erst einmal sehr technisch, ist aber im Grunde sehr einfach. Die BaFin muss dafür sorgen, dass sich die Anbieter nach einer Anlagepleite eben nicht aus dem Staub machen, ihre Tat verdecken oder in eine Insolvenz gehen können.

Die Praxis zeigt, dass Anbieter oftmals eine Pleite aussitzen, wohl wissend, dass ihnen im Falle eines Scheiterns eines solchen Geldanlagemodells nichts passiert, unter anderem auch deswegen, weil viele Verbraucherinnen und Verbraucher schlicht und ergreifend nicht die finanziellen Mittel haben, um einen Fachanwalt zurate zu ziehen. Manche Anbieter setzen auf Verjährung oder darauf, das Ganze zu vertuschen. Danach haben die Kleinanleger nicht die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen.

Kurzum: Pleitemacher haben so gut wie nichts zu befürchten, während die Verbraucher auf den Kosten, verursacht durch die finanziellen Schäden, sitzen bleiben. Das muss sich dringend ändern. Meine Damen und Herren, wir können das ändern.
(Beifall bei der LINKEN)

Wie ich gerade dargestellt habe: Es geht nur um eine kleine Ergänzung, für die ich ausdrücklich werben will. Die BaFin kann es so ermöglichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher überhaupt erst einmal die Gelegenheit zur Rechtsdurchsetzung haben. Das sollte unser aller Anliegen sein. Die von uns vorgeschlagene Formulierung im Antrag wäre ein großer Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz.

Wir haben in unseren Antrag ganz bewusst keine weiteren Schritte aufgenommen, zum Beispiel die Möglichkeit der Gruppenklage, die Einführung einer Prüfung für Geldanlagen aller Art, also so etwas wie einen Finanz-TÜV.

Es wird weiter Anlageskandale geben, die meist Kleinanlegerinnen und Kleinanleger treffen. Diese brauchen von uns mehr Rückendeckung. Weil das eine kleine Gesetzesänderung ist, weil wir schon viel für den Verbraucherschutz getan haben und weil Sie beim letzten Finanzmarktnovellierungsgesetz die Gelegenheit verpasst haben, diese kleine Änderung vorzunehmen, die aber für die vielen Kleinanlegerinnen und Kleinanleger, die mit den Maßnahmen aus unserem Antrag weniger auf sich allein gestellt wären, sehr wichtig wäre, könnten Sie sich einen Ruck geben und einfach zustimmen.

Vielen Dank.   (Beifall bei der LINKEN)