Im Mai 2009 nahm Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung auf die Zusammensetzung des Wehrdienstsenates beim Bundesverwaltungsgericht politisch Einfluss. Dabei legte er sein - durch § 80 Absatz 2 WDO und eine Ressortvereinbarung ermöglichtes - Veto gegen die Zuweisung eines ”ungedienten” Richters zum Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ein. Diese Maßnahme tritt die von unserer Verfassung geschützte richterliche Unabhängigkeit mit Füßen.