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Entwurf eines Gesetzes zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Parlamentarische Initiativen von Jörn Wunderlich,
Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 17/5452

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung von Embryonen bezeichnet, die wenige Tage alt sind und durch extrakorporale Befruchtung im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung erzeugt wurden. Für die Übertragung in die Gebärmutter der Frau werden von mehreren Embryonen diejenigen ausgewählt, bei denen bestimmte Dispositionen für Erbkrankheiten oder chromosomale Veränderungen ausgeschlossen werden können.
Über viele Jahre bestand in der politischen und wissenschaftlichen Debatte weitgehende Einigkeit darüber, dass die PID durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06. Juli 2010 besteht nun jedoch gesetzlicher Neuregelungsbedarf.
Wie bei solchen (ethischen) Debatten üblich gibt es im Bundestag verschiedene Gesetzentwürfe, frei von parteipolitischen Überlegungen. Dieser Gesetzentwurf fordert das grundsätzliche Verbot einer genetischen Untersuchung des Embryos im Rahmen einer künstlichen Befruchtung. Nur in Ausnahmefällen wird eine solche Untersuchung für nicht rechtswidrig erklärt. In diesen Fällen muss bei den Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten
Lebensjahr führen kann. Weitere Voraussetzung ist die Verpflichtung, eine Beratung anzubieten sowie das positive Votum einer Ethik-Kommission. Für diese Fälle werden in das Gesetz Verfahrensregelungen aufgenommen wie die Beschränkung auf ein lizenziertes Zentrum, Einzellfallentscheidung einer Ethik-Kommission sowie Dokumentations- und Berichtspflichten.

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