Der Gesetzentwurf ändert das SchuldRAnpG im Hinblick auf die Entschädigungsleistung bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses und beseitigt - außer in Härtefällen - die Pflicht zur Tragung der Abbruchkosten durch die Nutzer. Weiterhin werden Formalien für die Anpassung des Nutzungsentgelts eingeführt. Im Kern erhebt DIE LINKE diese Forderungen seit 1994.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes
Parlamentarische Initiativen
von
Dietmar Bartsch,
Heidrun Bluhm-Förster,
Roland Claus,
Ulla Jelpke,
Jan Korte,
Michael Leutert,
Gesine Lötzsch,
Kersten Steinke,
Wolfgang Neskovic,
Petra Pau,
Kirsten Tackmann,
Jörn Wunderlich,
Harald Koch,
Caren Lay,
Ralph Lenkert,
Jens Petermann,
Raju Sharma,
Frank Tempel,
Sahra Wagenknecht,
Halina Wawzyniak,
Steffen Bockhahn,
Gesetzentwurf -
Drucksache Nr. 17/2150