Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet Abgeordnete. Mit der vorgesehenen Änderung wird dem Parlament ein Vetorecht eingeräumt, um den verfassungsrechtlich garantierten besonderen Status von Abgeordneten gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz besser abzusichern. Wegen der besonderen Sachnähe erfolgt eine Befassung des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kontrollgremiumsgesetzes
Parlamentarische Initiativen
von
Lukrezia Jochimsen,
Wolfgang Neskovic,
Norman Paech,
Bodo Ramelow,
Volker Schneider,
Frank Spieth,
Gesetzentwurf -
Drucksache Nr. 16/12374