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Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 39, 44, 45a, 93)

Parlamentarische Initiativen,
Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 18/838

Die Opposition kann unter einer Großen Koalition wichtige im Grundgesetz geregelte Minderheitsrechte typischerweise nicht wahrnehmen. Das ist verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar. Die Minderheitsrechte sollen künftig nicht mehr nur von einem Viertel bzw. einem Drittel der Mitglieder des Bundestages, sondern auch von der Gesamtheit der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen, ausgeübt werden können.

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