Die Monopolkommission hat angekündigt, die Konzentrationsberichterstattung einzustellen, was unzulässig ist und parlamentarische Rechte verletzt. Dieses Vorgehen wird von der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme (17/12940) akzeptiert, womit entscheidende Fragen zur Konzentration und Marktmacht von Unternehmen und der notwendigen Entflechtung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht länger ökonomisch sinnvoll diskutiert werden können.
Entschließungsantrag zum 19. Hauptgutachten der Monopolkommission
Parlamentarische Initiativen
von
Werner Dreibus,
Ulla Lötzer,
Michael Schlecht,
Johanna Regina Voß,
Entschließungsantrag -
Drucksache Nr. 17/13109