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Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs 20/1680, 20/1974, 20/2074- Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand

Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 29/2086

Der Zuschlag für bestehende Erwerbsminderungssrenten wird knapp verdoppelt und rückwirkend bis zum 1. Juli 2022 nachgezahlt. Das Mindestsicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird in vier Schritten bis zum Jahr 2025 auf 53 Prozent angehoben, um ein lebensstandardsicherndes Einkommen im Alter zu gewährleisten. Die Begrenzung des Beitragssatzes auf 20 Prozent entfällt. Der Nachholfaktor bleibt ausgesetzt. Die Rente folgt wieder der Lohnentwicklung und wird endlich wieder sicher!

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