Die Bundesbehörden setzen bei ihren Ermittlungen nicht offen ermittelnde Polizei- und Zollbeamte ein. Dabei ist es möglich, dass diese Beamte auch in besonders geschützte Bereiche eindringen oder unter Legende zu Straftaten verleiten. Da die Informationen darüber regelmäßig nur lückenhaft oder vor allem aufgrund der Recherchen von Betroffenen bekannt werden. Perspektivisch sind Mittel für eine engere Kontrolle solcher Ermittlungsmethoden erforderlich.
Einsatz von nicht offen ermittelnden Polizei- und Zollbeamten bei Bundesbehörden
Parlamentarische Initiativen
von
Martina Renner,
André Hahn,
Gökay Akbulut,
Anke Domscheit-Berg,
Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali,
Zaklin Nastic,
Niema Movassat,
Petra Pau,
Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns,
Kirsten Tackmann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/693
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/920 vor.