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„Der Notfallplan Gas“ und Einzelfallentscheidungen bei einer Gas-Mangellage

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 20/3215

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will mit dem "Notfallplan Gas" auf eine mögliche Gas-Mangellage reagieren. Dieser sieht ausschließlich Einzelfallprüfungen vor, auf die die BNetzA nicht vorbereitet ist. Gleichzeitig irritierte Bundeswirtschaftsminister Habeck mit Äußerungen, die EU-weite Priorisierung von Verbraucher*innen und kritischer Infrastruktur vor der Industrie bei der Zuteilung von Gas zu überdenken. Wir fragen nach den politischen Leitlinien zur Einzelfallprüfung und deren Planungsstand.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/3401 vor. Antwort als PDF herunterladen